Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Jan Bussmann, Bee Systems, Westendstraße 26, 65195 Wiesbaden (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend „Auftraggeber") im Bereich Webentwicklung, digitale Strategie, Design und Systemautomation.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Die AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers maßgebend.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Angebote haben eine Gültigkeit von 30 Tagen, sofern nicht anders angegeben.

(2) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch den Beginn der Leistungserbringung zustande.

(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung und/oder der Auftragsbestätigung. Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung (Change Request).

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei der Erfüllung seiner Pflichten Dritte (Subunternehmer) einzusetzen. Die Verantwortung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung bleibt hiervon unberührt.

(3) Sofern der Auftragnehmer unentgeltliche Zusatzleistungen erbringt, die nicht im Vertrag vereinbart wurden, können diese jederzeit eingestellt werden. Aus der unentgeltlichen Erbringung ergibt sich kein Rechtsanspruch des Auftraggebers.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen. Insbesondere stellt er alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Materialien und Unterlagen (Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten etc.) rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber benennt einen fachkundigen Ansprechpartner, der für den Auftragnehmer für Rückfragen und Abstimmungen zur Verfügung steht und verbindliche Entscheidungen treffen kann.

(3) Der Auftraggeber wird Zwischenergebnisse und Entwürfe innerhalb einer angemessenen Frist, spätestens jedoch innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang, prüfen und schriftlich freigeben oder begründete Einwände mitteilen.

(4) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nach, so verschieben sich die vereinbarten Liefer- und Leistungstermine entsprechend. Hieraus resultierende Mehraufwände gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden gesondert in Rechnung gestellt.

(5) Der Auftraggeber gewährleistet, dass sämtliche von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und keine geltenden Gesetze verletzen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Verletzung dieser Pflicht geltend gemacht werden.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot. Alle Preise verstehen sich in Euro als Nettopreise. Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG und weist daher keine Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen aus.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung bei Projektarbeiten wie folgt:

  • 30 % bei Auftragserteilung (Anzahlung)
  • 40 % nach Freigabe des Designs / Meilensteins
  • 30 % bei Projektabschluss und Abnahme

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen, da es sich um Geschäfte zwischen Unternehmern handelt. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

(5) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

(6) Bei laufenden Verträgen (z. B. Wartung, Hosting, Support) ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vergütung unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen zum Ende eines Abrechnungszeitraums anzupassen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht.

§ 6 Liefer- und Leistungszeiten

(1) Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Andernfalls stellen Terminangaben unverbindliche Zeitschätzungen dar.

(2) Die Einhaltung von Liefer- und Leistungsterminen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers (§ 4) voraus.

(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder andere, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse verursacht sind, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.

§ 7 Abnahme

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung und Aufforderung zur Abnahme zu prüfen und die Abnahme schriftlich zu erklären oder begründete Mängel schriftlich mitzuteilen.

(2) Erklärt der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb der Frist und rügt er auch keine wesentlichen Mängel, gilt die Leistung als abgenommen (konkludente Abnahme).

(3) Unwesentliche Mängel berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Abnahme. Ein Mangel ist unwesentlich, wenn er die Gebrauchstauglichkeit der Leistung nicht oder nur unerheblich beeinträchtigt.

(4) Bei Abnahme nach Teilleistungen (Meilensteinen) gilt jeder abgenommene Teil als eigenständige Leistung.

§ 8 Gewährleistung und Mängelansprüche

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vereinbarten Anforderungen entsprechen. Maßstab ist die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit, nicht dagegen eine etwaig darüber hinausgehende Eignung für einen bestimmten Verwendungszweck.

(2) Hat eine Leistung einen Mangel, ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder Neuerbringung berechtigt (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung nach mindestens zwei Versuchen ist der Auftraggeber berechtigt, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme, sofern keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt. Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, schriftlich anzuzeigen.

(4) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter in die Leistung verursacht wurden, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Mängel nicht durch diese Eingriffe verursacht wurden.

(5) Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung für das Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges (z. B. Umsatzsteigerung, Besucherzahlen, Suchmaschinen-Rankings).

§ 9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung des Auftragnehmers der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(3) In den Fällen von Absatz (2) ist die Haftung des Auftragnehmers der Höhe nach auf die für den jeweiligen Auftrag vereinbarte Gesamtvergütung begrenzt, maximal jedoch auf 50.000 EUR je Schadensfall.

(4) Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

(5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

(6) Die Haftung für den Verlust von Daten ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger, gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

§ 10 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

(1) Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte an den erstellten Werken ein. Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte für den vertraglich vorgesehenen Zweck eingeräumt.

(2) Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen behält sich der Auftragnehmer sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte an den erstellten Werken vor.

(3) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeiten – unter Wahrung etwaiger Geheimhaltungspflichten – zum Zwecke der Eigenwerbung (z. B. Portfolio, Referenzliste, Social Media) zu verwenden.

(4) Quellcode wird nur dann herausgegeben, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde. Nicht im Vertrag enthaltene Entwicklungswerkzeuge, Bibliotheken und Methoden verbleiben beim Auftragnehmer.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen dezenten Hinweis auf seine Urheberschaft (z. B. „Webdesign by Bee Systems") im Footer der Website zu platzieren, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 11 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der anderen Partei zeitlich unbefristet vertraulich zu behandeln und ausschließlich zum Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.

(2) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und seiner Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Sofern der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab.

(3) Der Auftragnehmer sichert zu, dass alle Mitarbeiter und Subunternehmer, die mit personenbezogenen Daten des Auftraggebers in Berührung kommen, auf die Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet sind.

§ 12 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Projektverträge enden mit der vollständigen Erbringung und Abnahme der vereinbarten Leistungen.

(2) Dauerschuldverhältnisse (z. B. Wartung, Hosting, Support) werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendermonats ordentlich gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • der Auftraggeber mit der Zahlung fälliger Beträge trotz Mahnung und angemessener Nachfristsetzung in Verzug ist,
  • über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt wird,
  • eine Partei ihre vertraglichen Pflichten trotz schriftlicher Abmahnung wiederholt oder schwerwiegend verletzt.

(4) Die Kündigung bedarf der Schriftform; E-Mail genügt.

(5) Bei vorzeitiger Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen sowie auf Ersatz der nachweislich entstandenen Aufwendungen.

§ 13 Höhere Gewalt

(1) Im Falle höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Terroranschläge, behördliche Maßnahmen, Stromausfälle, Ausfall wesentlicher Infrastruktur) wird der Auftragnehmer für die Dauer der Behinderung und in dem Umfang der Auswirkung von seinen Leistungspflichten befreit.

(2) Beide Parteien verpflichten sich, im Fall höherer Gewalt unverzüglich die jeweils andere Partei zu informieren und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten.

(3) Dauert die Behinderung länger als 3 Monate an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag schriftlich zu kündigen.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Wiesbaden. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt (Salvatorische Klausel). An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

(5) Vertragssprache ist Deutsch.

Stand: Februar 2026